Frau Slomka wird sicherlich in Namen und Auftrag des uns bekannten Fernsehsenders vor das Bundesverfassungsgericht gehen, wenn der Engel
Gabriel seinem Parteien-Fußvolk bei Ablehnung Recht gibt und die Koalition
nicht eingehen will, die er selbst wortgewaltig unterstützt mit seinen
geschickten neuen Formulierungen zur Sache.
Der Engel, die Sängerin und die Frau mit der Stärke werden schon rechtzeitig
ihre erzielten Ergebnisse selbst bestimmen wollen, notfalls mit den erforderlichen Druck auf ihre Parteimitglieder.
Nochmals zur Wahl, die Bürger haben entschieden- sie wollten keine
Steuererhöhungen für die Besserverdienenden für das Gemeinwohl unserer
Gesellschaft. Von daher bleibt der GROKO bzw. der führenden Parteimacht
nichts anderes übrig, heimlich höhere Steuereinnahmen zu erreichen um die
wichtigsten Aufgaben für das Gemeinwohl zu erwirtschaften.
Das beste Beispiel ist doch die Finanzierung der Mütterrente- versicherungsfremde Leistung, von daher nicht über die Einnahmen der
Beitragssätze zur Rentenversicherung zu finanzieren, sondern über die
Steuern, die jeder Bürger und jedes Unternehmen zu leisten haben.
Jetzt werden erneut bestimmte Gruppen -wie z.B.die Beamten geschont.
Schon bei den Rentenberechnungen für die neuen Länder bis 30.06.1990
wurden mit dem RÜG-Gesetz von 1991 die zu erbringenden Rentenleistungen
der Rentenversicherungskasse zugeordnet, statt diese über die Steuern
des Landes finanziert werden. Auch hier werden diese Rentenhöhen aus
der DDR nicht von allen getragen, weil die Rentenkasse dies stemmen muß.
Letztendlich hätten auch diese und kommende Rentner mit DDR-Vergangenheit
über ihre Steuerzahlungen gesichert, dass die Rentenkasse nicht so geplündert wird, wie es gegenwärtig abläuft.Auch für die künftigen Rentner mit Rentenansprüchen nach 1990 vorteilhaft.
Letztendlich laufen diese Übergangsbestimmungen mit den Jahren aus.
Natürlich schießt der Staat dem Rentenversicherungsbund finanzielle Mittel
zu. Es ist aber sehr fraglich, ob dies in ausreichender Höhe richtig erfolgt.
Daran zweifle ich sehr und bedauere es, dass die Politik unserer Regierung
nicht korrigierend eingreifen möchte.
Die BRD hat daher zum Vertrag vom 31.08.1990 bestimmte Gruppen der
BRD einschliesslich der neuen Länder zu der Kostentragung zur Herstellung der Einheit Deutschlands nicht alle gleichmäßig beteiligt.
Hier ist es nur zur Rente wiedergegeben. Es ist nicht kompliziert dies
anzupassen, wenn der politische Wille auch heute dies noch bestimmt.
Die einnehmenden Steuern müssen dann entsprechend verteilt werden auf
die entsprechenden Ressorts. Und wenn diese nicht ausreichen, dann müssen
die Steuereinnahmen besser verteilt werden. Die Bundesregierung Kohl
hat dies getan und später wurden Entlastungen getroffen, die sich heute
sehr negativ auf das Gemeinwohl auswirken.
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Von: Willi
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